Fachkundige Beratung für internationale Paare in allen Phasen der Beziehung
In einer globalisierten Welt werden internationale Ehen und Paarbeziehungen immer häufiger. Doch mit unterschiedlichen Kulturen und Rechtssystemen kommen auch spezielle Herausforderungen auf Paare zu, insbesondere wenn es um Trennung und Scheidung geht. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau hier zu unterstützen – mit jahrelanger Erfahrung und einer sachlichen Herangehensweise.
Wir bieten zielgerichtete Lösungen
Individuelle Lösungen für Eheverträge und Trennungsvereinbarungen
Strategien für nacheheliche Auseinandersetzungen um Finanzen und Immobilien
Expertise im Ehegatten‒und Kindesunterhalt
Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
Außergerichtliche Einigung als Wege zur Konfliktlösung
Spezialisierung auf grenzüberschreitende Fälle mit Spanien und Lateinamerika
Erfolgreiche Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit internationalen Parteien
Vertrauensvoller Rechtsbeistand auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Schwedisch und Französisch
Der Weg durch die Trennung ist oft von emotionalen und finanziellen Unsicherheiten geprägt. Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen sind komplex und können ohne fachkundige Hilfe schnell zu ungewollten Ergebnissen führen. Internationale Paare stehen zusätzlich vor Herausforderungen, die landestypische Gesetze und Regelungen mit sich bringen.
Die Konfrontation mit einem fremden Rechtssystem kann zu Unklarheiten führen. Unterschiedliche Rechtsnormen, Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede erschweren es, die Rechte effektiv durchzusetzen oder sich angemessen zu verteidigen.
Immer mehr Ehen und Familien in unserer Zeit haben einen internationalen Bezug, was die Entwicklung der Globalisierung und der europäischen Integration widerspiegelt. Damit wächst auch der Bedarf an Unterstützung und Beratung im internationalen Familienrecht.
Seit vielen Jahren haben wir uns im Raum Heidelberg als führende Kanzlei im Bereich des internationalen Familienrechts etabliert und vertreten unsere Mandanten in vielschichtigen Angelegenheiten rund um internationale Ehen, Scheidungen, Kindesbelange und internationalen Unterhalt. Unser Fachwissen in diesem Bereich bietet einen Vorsprung zum Vorteil für unsere internationalen Mandanten, die sich inmitten einer Eheschließung, Trennung oder Ehescheidung befinden.
Wir leiten Sie durch die Herausforderungen grenzüberschreitender familienrechtlicher Belange und erfassen die komplexen Zusammenhänge von internationalen Familienangelegenheiten in allen davon betroffenen Bereichen. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur mit rechtlicher Expertise, sondern auch durch Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen.
Wir analysieren Ihren individuellen Fall und finden rechtssichere Lösungen für Ihre persönlichen Anliegen.
Unsere Beratung ist auf Ihren internationalen Kontext zugeschnitten und berücksichtigt Ihre spezifischen Anforderungen
Internationale Ehe
Anerkennung von Ehen
Europäisches Güterrecht
Internationales Güterrecht
Internationale Scheidung
Durchführung von Scheidungen
Anerkennung von Scheidungen
Kinder
Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt
Aufenthalts‒bestimmung,Umzug ins Ausland
Grenzsperre
Internationaler Unterhalt
Anerkennung von Titeln
Zustellungen
Geltendmachung von Unterhalt
Welches Recht ist anwendbar - welches Gericht ist zuständig?
Eine der zentralen Fragen bei internationalen Rechtsstreitigkeiten ist die Klärung der Frage, welches Recht in jedem individuellen Fall anwendbar ist und gegebenenfalls auch die Frage, welches Gericht für diesen Fall zuständig ist. Diese Fragen sind in den Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) bzw. des Internationalen Verfahrensrecht (IVR) geregelt.
Eheschließung und Ehevertrag zwischen internationalen Partnern
Grundsätzlich gilt bei einer Eheschließung die Empfehlung, einen Ehevertrag abzuschließen, insbesondere, wenn einer der beiden Partner wohlhabend ist oder beide Partner Vermögen in die Ehe mitbringen.
Dies gilt natürlich ebenso für deutsch-ausländische oder komplett ausländische Paare. Internationale Paare haben dabei Wahlmöglichkeiten, welchem nationalen Recht ihre Ehe unterliegen soll.
Dabei können vorsorglich Themen wie Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich bereits vor Beginn der Ehe vertraglich geregelt werden.
Scheidung und Trennung über Grenzen hinweg
In Ländern der Europäischen Union gilt eine besondere Verordnung , die vorgibt, welches nationale Recht bei der Scheidung eines internationalen Paares anzuwenden ist. Es handelt sich hierbei um die Rom III Verordnung.
Für das anwendbare Recht ist zum aktuellen Stand der gewöhnliche Aufenthaltsort und nicht mehr die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend.
Einzelne Paare erhalten dadurch mehr Freiraum. Das anwendbare Recht kann sogar noch während des Scheidungsverfahrens gewählt werden.
Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Ehevertrages können diese Freiräume entsprechend genutzt und zielführend eingesetzt werden.
Zusätzlich ist auch noch auf besondere Abkommen zwischen einzelnen Staaten zu achten.
Ausländische Gerichtsentscheidungen - Anerkennung
In manchen Fällen entscheiden ausländische Gerichte. Diese Entscheidungen können in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden, wenn keine Anerkennungshindernisse vorliegen.
Aus welchem Land die Entscheidung stammt, ist ein maßgebliches Kriterium für deren Anerkennungsfähigkeit in Deutschland. Danach richten sich die Vorschriften, nach denen Gerichte hierzulande die Entscheidung prüfen.
Die sogenannte Brüssel IIa-VO regelt die Anerkennung von Entscheidungen aus EU-Mitgliedsstaaten. Diese sind prinzipiell in anderen Mitgliedstaaten ohne besondere Verfahren anzuerkennen.
Internationales Güterrecht und Güterstände
Die Aufteilung des Vermögens (Güterrecht) zwischen binationalen Paaren richtet sich normalerweise nach dem Recht des Landes, in dem die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei Eheschließung hatten.
Unterhalt länderübergreifend
Soweit die Geltendmachung von länderübergreifendem Unterhalt in Deutschland und nach deutschem Recht möglich ist, können wir Ihre Unterhaltsansprüche unmittelbar verfolgen. Andernfalls müssen Ihre Unterhaltsansprüche im Wege der Kooperation mit Experten des entsprechenden Landes durchgesetzt werden.
Die Frage des anwendbaren Rechts und der Einhaltung der damit erforderlichen Formalitäten kann für die Frage der Vaterschaft von entscheidender Bedeutung sein. Dies wirkt sich wiederum auf sich anschließende Rechtsfragen aus, insbesondere Fragen des Sorgerechts und des Kindesunterhalts wie auch erbrechtliche Fragen. Daher hat eine rechtssichere Klärung der Frage der Vaterschaft im internationalen Bezug fundamentale Bedeutung mit weitreichenden Konsequenzen.
Sorge- und Umgangsrecht
Um Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht zu klären, ist ebenfalls als erstes das anwendbare Recht zu klären. Hierfür müssen der Sachverhalt und die internationalen Bezüge geklärt und für die Herleitung des anwendbaren Rechts zugrunde gelegt werden. Auch hierfür bringen wir das entsprechende Fachwissen auf. Die sich anschließenden Rechtsfolgen hängen sämtlich von der zutreffenden Ermittlung des anwendbaren Rechts ab.
Familienrecht mit ausländischem Bezug
Wir beraten und vertreten Sie im internationalen Recht sowie im deutschen Recht vor den deutschen Gerichten.
Sofern ausländisches Recht zur Anwendung kommt oder sich eine gerichtliche Zuständigkeit im Ausland ergibt, greifen wir auf die Kompetenzen unserer internationalen Zusammenarbeit im entsprechenden Land zurück. Wir pflegen Kontakte zur Zusammenarbeit im lateinamerikanischen, amerikanischen, englischen, schwedischen und spanischen Ausland.
Im Bereich des amerikanischen Rechts stehen wir in ständiger Kooperation mit unserem Partner John Sturgeon.
Wir prüfen für Sie, welches Recht in Ihrem individuellen Fall anwendbar ist und erklären Ihnen die Möglichkeiten und Risiken, die Ihr Fall mit sich bringt.
Sie werden in folgenden Fremdsprachen beraten:
Englisch
Spanisch
Schwedisch
Französisch
Karl-Martin Voss
Unser Experte im Internationalen Familienrecht mit langjähriger, fundierter Erfahrung in diesem Fachgebiet und vielen erfolgreichen Vertretungen für Mandanten.